Umzug

Wichtiger Hinweis:

Ab dem 06.06.2025 gelten neue gesetzliche Regelungen bei der Umzugsmeldung. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug, Neueinzug oder Auszug so früh wie möglich mit, mindestens jedoch 14 Tage im Voraus, da wir Ihre Energie- und Wasserlieferverträge nur noch in die Zukunft gerichtet an- bzw. abmelden können. Rückwirkende Korrekturen sind nach der neuen gesetzlichen Regelung nicht mehr umsetzbar. Grundlage bildet §20 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Sie möchten umziehen? So geht’s ganz einfach.

Alte Wohnung

  • 1.

    Im ersten Schritt kündigen Sie bitte Ihren Energieliefervertrag.

    Am einfachsten geht das über das Kundenportal.

    Zum Kundenportal

  • Oder Sie nutzen den Kündigungsbutton.

    Kündigung

  • Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail oder einen Brief senden.

    E-Mail senden

  • 2.

    Nach der Wohnungsübergabe:

    Senden Sie uns bitte das Übergabeprotokoll mit Ihren letzten Zählerständen.

  • 3.

    Sobald wir das haben, erstellen wir Ihre Schlussrechnung.

Sie möchten uns in Ihre neue Wohnung mitnehmen? Wunderbar!

Neue Wohnung

  • 1.

    Sobald Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben haben und Sie die Zählernummern kennen, senden Sie uns diese bitte zusammen mit der neuen Adresse und dem Datum für die geplante Wohnungsübergabe zu.

  • 2.

    Die Zählerstände werden dann erst bei der Wohnungsübergabe vom neuen Vermieter im Protokoll erfasst. Bitte senden Sie uns eine Kopie dieses Protokolls.

  • 3.

    Entscheiden Sie sich für einen passenden Tarif.

    Tarif finden

  • 4.

    Schließen Sie Ihren Vertrag am besten gleich online ab. Das geht schon unabhängig von der Kündigung Ihres Vertrages für die alte Wohnung.

FAQ rund um den Umzug:

Bisher konnten Sie sich anhand des Übergabeprotokolls Ihres Vermieters bis zu 6 Wochen rückwirkend an- oder abmelden. Aufgrund der neuen Fristen, die sich aus §20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ergeben, sind ab 06.06.2025 An- und Abmeldungen für Stromzähler nur noch in die Zukunft gerichtet möglich.

Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre vollständige Adresse, Ihre Zählernummern und die entsprechenden Zählerstände mit. Gern können Sie uns für Abbuchungen auch Ihre Bankverbindung mitteilen.

Nein, es reicht, dass Sie uns zunächst das Ein- beziehungsweise Auszugsdatum melden. Sobald Sie das Übergabeprotokoll haben, können Sie den Zählerstand nachreichen.

Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber hat ab dem 06.06.2025 neue Fristen festgelegt, die es nur noch ermöglichen, Anmeldungen und Abmeldungen taggleich bzw. in Zukunft zu bearbeiten. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist daher nicht mehr möglich.

Ja, diese neuen rechtlichen Regelungen gelten zwar aktuell nur für Stromverträge. Um aber die Ummeldung für Ihren Um-, Aus- oder Einzug so unkompliziert und schnell wie möglich zu gestalten, bitte wir Sie, uns direkt alle Ihre Energie- und Wasserlieferverträge frühzeitig zu melden.

Ummeldungen, die wir von Ihnen erst nach dem Vertragsende bzw. nach dem Vertragsbeginn erhalten, bearbeiten wir nach Eingang in unserem Haus zeitnah. Wenn Sie also Ihre Abmeldedaten verspätet an uns senden, berechnen wir Ihnen bis zur Abmeldung anteilig den Grundpreis. Im Falle einer verspäteten Anmeldung beginnt Ihr Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Zukunft.

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