Erklärung zur Barrierefreiheit

2. Rechtsgrundlage

Diese Erklärung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 25. Juni 2025 in Kraft tritt und die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei und werden voraussichtlich dauerhaft nicht vollständig barrierefrei sein, da sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 17 BFSG darstellen:

  • Die Darstellung der Öffnungszeiten erfolgt derzeit in Tabellenform. Aufgrund technischer Rahmenbedingungen ist eine alternative, barrierefreiere Umsetzung momentan nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  • In bestimmten Bereichen der Website werden Designelemente wie Kacheln mit Hintergrundbildern und darüberliegendem Text verwendet. Diese Gestaltung entspricht dem Corporate Design des Unternehmens. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrasts (z. B. Anpassung der Transparenz), kann es in einzelnen Fällen weiterhin zu Barrieren für Menschen mit Seheinschränkungen kommen. Eine langfristige Lösung wird geprüft.
  • Viele Icons auf der Website werden über CSS-Klassen eingebunden, wodurch kein alternatives Textattribut (alt) vergeben werden kann. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit wird jedoch jeweils ein zusätzlicher Text in einem für Bildschirmlesegeräte sichtbaren, aber für Nutzer:innen nicht sichtbaren Element (<span class="sr-only">)* bereitgestellt. So erhalten assistive Technologien wie Screenreader dennoch eine aussagekräftige Beschreibung.
  • Eingebettete Inhalte oder Plugins von Drittanbietern (z. B. Karten, iFrame-Einbindungen im Bereich Karriere etc.)
  • PDF-Dokumente
    Nicht alle über das Kundenportal sowie auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen vollständig dem PDF/UA-Standard. Es kann zu Einschränkungen bei der Nutzung von Screenreadern oder bei der Tastaturnavigation kommen.
  • Eingeschränkte Mausbedienung im Kalender
    Die Kalenderfunktion zur Datumsauswahl ist derzeit nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Nutzerinnen und Nutzer können jedoch das Datum manuell direkt in das Eingabefeld eintragen, um dieses Problem zu umgehen.
  • Verbrauchsvisualisierung
    Die Visualisierung der Verbrauchsdaten ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Insbesondere Nutzende mit Seh- oder motorischen Einschränkungen können bei der Interaktion und Interpretation der grafischen Inhalte auf Barrieren stoßen.

Mit jeder inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung an unseren Webseiten arbeiten wir konsequent daran, die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote vollständig zu erfüllen.

*Was bedeutet sr-only?
Die Klasse sr-only steht für „screen reader only“ und blendet Inhalte visuell aus, macht sie aber für Screenreader zugänglich. Sie wird verwendet, um zusätzliche Informationen bereitzustellen, ohne das Design zu beeinflussen.

4. Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert.

5. Rückmeldung und Kontakt

Ihnen sind Barrieren auf dieser Webseite auffallen? Oder Sie benötigen Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Bitte kontaktieren Sie uns unter der E-Mail: marketing[at]swhdl.de