Sie betreiben Ihre Heizungsanlage mit Gas? Dann ist es wichtig, einige Regeln und Sicherheitshinweise zu erfüllen, damit Sie lange etwas von Ihrer Heizungsanlage haben und sicher versorgt sind. Neben der jährlichen "Gas-Hausschau" ist auch alle 12 Jahre die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung Ihrer Gasinstallationsanlage Pflicht. Diese wird von Ihrem Vertragsinstallateur-Betrieb durchgeführt und umfasst die Dichtheitsprüfung der Gasleitungen wie folgt:
- Sichtprüfung („Gas-Hausschau“)
- Prüfung der Funktionsfähigkeit und Dichtheit aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen und Sicherheitseinrichtungen
- Leckmengenmessung der Gasleitungsanlagen
- Funktions- und Sicherheitsüberprüfung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte
- Überprüfung der Aufstellbedingungen, der Verbrennungsluftversorgung sowie der Abgasabführung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte
Gut zu wissen: Es ist vertraglich und gesetzlich erforderlich, regelmäßige Kontrollen an Ihrer Gasinstallationsanlage durchzuführen. Als Betreiber:in haben Sie sich verpflichtet, die Installation gemäß der Niederdruck-Anschlussverordnung (NDAV, § 13) in einem stets sicheren Zustand zu halten. Zudem sind gemäß den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 88, § 11) regelmäßige Kontrollen eine Voraussetzung für umfassenden Versicherungsschutz.
Es gibt gute Gründe, Ihre Gasinstallationsanlage von einem Fachmann überprüfen zu lassen, darunter auch die gesetzliche Verpflichtung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass der Betreiber sicherstellen muss, dass durch die Anlage keine Gefahr für andere entsteht (§§ 823, 536 BGB).