Preise für den Netzzugang Stadtwerke Haldensleben
 
Veröffentlichungen EnWG / StromNEV / StromNZV / EEG

Stromnetz der Stadtwerke Haldensleben GmbH

Ab 01.02.2008 gelten für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Haldensleben GmbH die Technischen Anschlussbedingungen der TAB 2007 Mitteldeutschland in der Fassung vom November 2007.
Zum Download im PDF-Format benutzen Sie bitte folgenden Link:
TAB 2007 Mitteldeutschland

Den Netzanschlussvertrag für Niederspannung, das Anmeldeformular für den Netzanschluss, sowie den Vertrag und die AGB für Mittelspannungsanschlüsse, erhalten Sie hier:
Anschlussvertrag Niederspannung
AGB-Netzanschluss Mittelspannung
Anschlussvertrag Mittelspannung
Anmeldung zum Netzanschluss


Einspeisung

Nachfolgend erhalten Sie die notwendigen Informationen und Formulare zur elektrischen Einspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen (bis 100 kW) in das Stromnetz der Stadtwerke Haldensleben GmbH.

1. Checkliste für Erzeugungsanlagen
2. Anmeldung zum Netzanschluss einer Eigenerzeugungsanlage
3. Datenblatt für Eigenerzeugungsanlage
4. Inbetriebsetzungsprotokoll für Eigenerzeugungsanlage
5. Ergänzung TAB 2007 Eigenverbrauch dezentraler Erzeugungsanlagen

Dezentrale Erzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung über 100 kW müssen individuell betrachtet werden.

Messstellenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr. 26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr. 26c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Den Vertrag und die dazugehörigen Anlagen können Sie hier als PDF- bzw. CSV-Datei herunterladen:

Messstellenrahmenvertrag
Anlage 1a: Techn. Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz
Anlage 2: Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Anlage 3: Ansprechpartner
Anlage 4: Muster-CSV-Datei MSRV


Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung der Messung i. S. D. § 3 Nr. 26 c EnWG durch einem vom Anschlussnutzer beauftragten Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Den Vertrag und die dazugehörigen Anlagen können Sie hier als PDF- bzw. CSV-Datei herunterladen:

Messrahmenvertrag
Anlage 1a: Techn. Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz
Anlage 2: Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Anlage 3: Ansprechpartner
Anlage 4: Muster-CSV-Datei MRV


Netzzugang zum Stromnetz der Stadtwerke Haldensleben GmbH

Die Netznutzung wird auf Basis der gem. § 23A EnWG genehmigten Entgelte abgerechnet.

Der Netzbetreiber Stadtwerke Haldensleben garantiert Ihnen für die Nutzung seiner Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Preise für den Netzzugang erhalten Sie hier:

Stromnetzentgelte ab 01.01.2010
Stromnetzentgelte ab 01.01.2011
Stromnetzentgelte ab 01.01.2012

Christoph Krone
Teamleiter / Ansprechpartner für den Bereich
Netzbetrieb Strom / Erdgas
(03904) 477 - 446




Smart Meter

Bei Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABI. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden, verpflichtet sich die Stadtwerke Haldensleben GmbH ab dem 01.01.2010 Messeinrichtungen, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch anzeigen und die tatsächlichen Nutzungsstunden widerspiegeln, einzubauen bzw. anzubieten.
Für diesen Fall wird der Einbau digitale Zähler mit interner Kommunikationsschnittstelle, so genannter Smart Metering Zähler, erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten für Messung und Messstellenbetrieb sind dem beigefügtem Preisblatt zu entnehmen.

Baukostenzuschuss (BKZ)

Kalkulationsgrundlage für BKZ oberhalb der Niederspannungsebene im Netzgebiet der SWH
(gültig ab 01.01.2010):
Gemäß dem Positionspapier der Bundesnetzagentur vom 05.01.2009 zum Thema "Erhebung von Baukostenzuschüssen für die Spannungsebene oberhalb der Niederspannung" ergibt sich:

BKZ = Leistungspreis (> 2.500h/a) der Netzebene * bestellte Leistung.

Ergänzender Hinweis: Änderung der Netzentgelte führen zur Veränderung der Kalkulationsgrundlage.
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