Befundprüfung von Zählern
Jeder Kunde hat das Recht, ein von ihm genutztes Messgerät, welches zur Verrechnung eingesetzt wird, auf seine Messrichtigkeit hin prüfen zu lassen. Eine Übersicht der dabei entstehenden Kosten für Strom-, Gas- und Wasserzähler entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.